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Berufsrechtliche Regelungen:
· Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBl. - I S. 2521, geändert durch Art. 53 EGStGB
vom 02.03.1974 (BGBl. - I S. 469/Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin GVBl. S. 873).
· Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939.
· Eine einheitliche Berufsordnung für alle Heilpraktiker gibt es nicht.
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